26.567 Unterschriften für den Radentscheid Bielefeld

Danke, Bielefeld! Danke für 26.567 Unterschriften. Unterschriften von Menschen, die damit klarmachen: Wir wollen in Bielefeld endlich besser Radfahren können.

Bielefelds Oberbürgermeister Pit Clausen nimmt die Unterschriftenlisten des Radentscheids entgegen
Monika Haverkamp und Michael Schem überreichen Oberbürgermeister Pit Clausen die 26.567 Unterschriften für den Radentscheid Bielefeld. © Claudia Böhm

Danke auch an die Verbände und Vereine, Geschäftsleute, Unternehmen, Institutionen und engagierten Einzelpersonen, die dieses großartige Ergebnis des Bürgerbegehrens Radentscheid Bielefeld ermöglicht haben: Durch Sammelaktionen und Werbung, durch personelle, logistische und finanzielle Unterstützung. Wie in anderen deutschen Städten ist der ADFC auch in Bielefeld Teil des Radentscheids. Und er wird auch weiterhin dabei sein, denn die Arbeit ist noch nicht erledigt. 

Fast 27.000 Unterschriften übergeben!

Trotz corona-bedingter Verkürzung konnte der Radentscheid Bielefeld am 23. April 2020 eine mehr als ausreichende Zahl von Unterschriften für sein Bürgerbegehren vor dem Alten Rathaus an Oberbürgermeister Pit Clausen übergeben: Fünf Kartons voller Aktenordner, stilgerecht in Lastenfahrrädern antransportiert. „26.567 Unterschriften, ein riesiger Erfolg“, freuten sich die Aktiven. Für ein zulässiges Bürgerbegehren wären etwa 10.300 Unterschriften notwendig gewesen. „Wir haben die Unterschriften von mehr als 10 Prozent der wahlberechtigten Bielefelder*innen erhalten – das wäre die Anzahl von Ja-Stimmen, die wir in einem eventuell noch kommenden Bürgerentscheid brauchen.“

Voraussichtlich am 18. Juni 2020 entscheidet der Rat der Stadt, ob er das Bürgerbegehren direkt annehmen will. Täte er es nicht, kann es zu einem Bürgerentscheid kommen, zu dem dann alle Bielefelder Wahlberechtigten aufgerufen wären.

Der Radentscheid hatte unter dem Motto „Entspannt und sicher Rad fahren – von 8 bis 88 Jahren“ Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Ziel: Die Stadt soll das Radfahren in Bielefeld wirkungsvoll fördern. Sehr viele Menschen waren sofort bereit, Sammellisten in ihren Geschäften, Vereinen und Praxen auszulegen und privat zu sammeln. Auch Industrieunternehmen wie Schüco unterstützten die Sammlung. „Man spürt, wie viele Menschen jeden Alters und aus allen Stadtbezirken das Fahrradfahren für eine sinnvolle, gesundheits- und klimafreundliche Alternative zum Autoverkehr halten“, so Claudia Böhm vom Radentscheid. Die große Beteiligung zeige deutlich, wie dringend der Bedarf an Verbesserungen für den Radverkehr in Bielefeld sei.

Radentscheid widerspricht OB: „Bürgerbegehren zulässig“

Der Radentscheid Bielefeld widerspricht Oberbürgermeister Clausen, der am 4. Mai mitteilte, dass das Bürgerbegehren der Initiative mit seinen 26 567 Unterschriften rechtlich unzulässig sei. Die Gruppe weist darauf hin, dass dies nur eine rechtliche Einschätzung der Stadtverwaltung sei. Die Entscheidung der Stadt Bielefeld treffe jedoch der Stadtrat, voraussichtlich in der Sitzung am 18. Juni.

„Diese Mitteilung war irreführend – unser Bürgerbegehren ist keineswegs gescheitert“, erklärt der Radentscheid, und: „Es gibt durchaus einen Beurteilungsspielraum.“ In anderen Städten, beispielsweise in Aachen, seien sehr ähnliche Radentscheide für zulässig erklärt worden. Der Radentscheid Bielefeld setze darauf, dass sich die Ratsmitglieder ihrer Entscheidungskompetenz bewusst seien und der Vorlage der Verwaltung nicht diskussionslos folgten.

Der Radentscheid habe sich schon vor Einleitung des Bürgerbegehrens rechtlich beraten lassen und verfüge inzwischen über ein Rechtsgutachten, das die Argumente der Stadtverwaltung widerlege. Deshalb sei man bereit, gegen eine eventuelle Unzulässigkeitserklärung durch den Stadtrat vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.

Außerdem betont der Radentscheid, dass die umstrittene Rechtsauffassung der Stadtverwaltung sich nur mit einem formellen Aspekt des Bürgerbegehrens auseinandersetze, nicht jedoch mit seinem Inhalt. Die elf Ziele zur Förderung des Radverkehrs seien nicht nur legitim, sondern auch realisierbar und zukunftsweisend. Dass bereits fast 27 000 Menschen in Bielefeld dem Bürgerbegehren ihre Stimme gegeben hätten, sei ein riesiger Erfolg und zugleich ein gewichtiger Auftrag. „Deshalb verfolgen wir unsere Ziele entschlossen weiter, damit das Radfahren in Bielefeld sicher und attraktiv für alle wird“, so der Radentscheid.

https://bielefeld.adfc.de/neuigkeit/26567-unterschriften-fuer-den-radentscheid-bielefeld

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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