Bielefeld weiterhin nur „ausreichend“

Ergebnisse des ADFC-Fahrradklimatests 2020 jetzt veröffentlicht

Seit 2005 führt der ADFC seinen bundesweiten Fahrradklimatest durch, zuletzt im zweijährlichen Rhythmus. Die Antworten auf 27 Standardfragen geben Aufschluss über das Fahrradklima in einer Stadt und erlauben aussagekräftige Vergleiche über mehrere Jahre hinweg. Mit Spannung wurden die Ergebnisse des Fahrrad-Klimatests 2020 erwartet, die der ADFC am 16. März 2021 in Berlin vorstellte.

Bielefeld: Teilnahme-Rekord beim ADFC-Fahrradklimatest

1242 Bielefelder*innen nahmen im Herbst 2020 an der bundesweiten Befragung teil: 35% mehr als beim letzten Test und ein neuer Rekord!

Gesamtnote

Das Fahrradklima in Bielefeld bleibt noch unbefriedigend: Im Durchschnitt geben die Bielefelder*innen ihrer Stadt 2020 nur die Note 3,9. Nach den Gesamtnoten 3,7 (2012 und 2014), 4,0 (2016) und 4,1 (2018) ist damit noch kein Aufwärtstrend erkennbar. Die nächsten Fahrradklimatests werden zeigen, ob die aktuelle Verbesserung nachhaltig sein wird und Bielefeld die Schulnoten „befriedigend“ und „gut“ erreichen kann.

Plus und Minus

Besonders positiv bewertet werden in Bielefeld die deutlich erweiterte wegweisende Beschilderung von Radrouten und die öffentlichen Leihräder. Schlecht bewertet wird die Qualität der Radwege: „zu schmal“ und „kein sicheres Fahren für jüngere und ältere Menschen.“ sind häufige Kritikpunkte. Die Mehrzahl der Teilnehmer*innen sagt aktuell, Radfahren mache in der Stadt vielfach Stress.

74 % nicht sicher

Corona hat in Bielefeld viele Menschen neu auf das Rad gelockt. Der ADFC möchte, dass sich diese Neuaufsteiger*innen auf dem Rad sicher fühlen. Leider ist das nicht immer der Fall: 74 % fühlen sich in Bielefeld beim Radfahren nicht sicher. 

Fahrradklimatest 2020 und Radentscheide in NRW

Nicht nur in Bielefeld, sondern auch in weiteren Städten in NRW gab es einen Radentscheid: Nordrhein-Westfalen ist das „Radentscheid-Land“ in Deutschland. Wo stehen die Städte heute in der Radverkehrsförderung und wo gibt es den größten Verbesserungsbedarf? Mehr dazu im Beitrag des ADFC NRW (siehe Link in der blauen Box „Medien zum Artikel“).

ADFC-Fahrradklima-Test 2020: Zusammenfassung und Überblick

Der ADFC-Fahrradklima-Test findet alle zwei Jahre statt, ist eine der größten Befragung zum Radfahrklima weltweit und wurde im Herbst 2020 zum neunten Mal durchgeführt. Er wird durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans gefördert. Rund 230.000 Menschen stimmten 2020 bundesweit ab – so viele wie noch nie und eine Steigerung von über 35 Prozent gegenüber dem letzten Test (2018).

Bei den 27 Fragen geht es darum, ob man sich auf dem Rad sicher fühlt, wie gut die Radwege sind und ob die Stadt in Zeiten von Corona das Fahrradfahren besonders fördert. Gefragt wird beispielsweise, ob das Radfahren Spaß oder Stress bedeutet, ob Radwege von Falschparkern freigehalten werden, ob man sich als Verkehrsteilnehmender ernst genommen fühlt und ob sich das Radfahren auch für Familien mit Kindern sicher anfühlt. Die Antworten werden auf einer sechsstufigen Skala gegeben, der Werte von 1 bis 6 vergleichbar dem Schulnotensystem zugewiesen wurden.

Damit fundierte Ergebnisse erzielt werden, müssen pro Stadt mindestens 50, bei größeren Städten mindestens 75 beziehungsweise 100 Abstimmungsergebnisse vorliegen. Die Ergebnisse des Tests haben durch die breite Bürgerbeteiligung hohe Aussagekraft und können Kommunen helfen, das Angebot für Radfahrende gezielt zu verbessern.

Beim ADFC-Fahrradklima-Test im Jahr 2020 wurden 1.024 Städte in ganz Deutschland von Radfahrenden bewertet, auch dies sind so viele wie bei keinem Fahrradklimatest zuvor.

Das Städteranking und alle weiteren Ergebnisse des ADFC-Fahrradklima-Tests 2020 zum Download finden Sie hier. Dazu gibt es eine interaktive Ergebniskarte zum schnellen Auffinden der Ergebnisse einzelner Städte.

https://bielefeld.adfc.de/neuigkeit/bielefeld-weiterhin-nur-ausreichend

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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