Bundestag debattierte das Fahrradland

Der Bundestag diskutierte einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der die schnelle Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans fordert. Auch der ADFC kritisiert den lahmen Ausbau der Radinfrastruktur und fehlende Impulse aus dem Verkehrsministerium.

eRadschnellweg Goettingen, Nikolausberger-Weg Stadt Goettingen
eRadschnellweg Goettingen, Nikolausberger-Weg Stadt Goettingen © Christoph Mischke

Am 8. Februar diskutierte der Bundestag über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP). Die Union kritisierte die Bundesregierung für fehlendes Engagement bei der Förderung des Radverkehrs. Sie fordert ein Gesetz zur Umsetzung des Radverkehrsplans und eine Weiterentwicklung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Der Nationale Radverkehrsplan stellt die Strategie der Bundesregierung zur Förderung des Radverkehrs dar. Der NRVP 3.0 wurde 2021 vom Bundeskabinett beschlossen. Seine Ziele sind u. a. lückenlose Radverkehrsnetze mit sicherer und attraktiver Infrastruktur in der Stadt und auf dem Land, zudem soll das Fahrrad das Verkehrsmittel der Wahl im Berufsverkehr sein. Dafür sollen ein moderner Rechtsrahmen und eine ausreichende Finanzierung geschaffen werden.

Schleppender Ausbau, fehlende Impulse

Der ADFC kritisiert, dass der Ausbau der Radinfrastruktur nur schleppend vorangeht und Impulse seitens des Bundes­verkehrsministeriums für das Rad fehlen, u. a. die Reform des Straßenverkehrsgesetzes.         

„Die Union hat Recht – das Fahrradland, das Deutschland laut Nationalem Radverkehrsplan bis 2030 werden will, ist noch nicht mal als Silberstreif am Horizont erkennbar. Gut, dass die Opposition das jetzt erkannt hat und der Ampel Druck macht, die Umsetzung des Radverkehrsplans per Gesetz voran zu treiben und das Straßenverkehrsgesetz zu reformieren“, sagte ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider im Vorfeld der Debatte.

Debatte im Bundestag 

In der Debatte herrschte bei den demokratischen Parteien im Prinzip große Einigkeit: Der Ausbau einer attraktiven und sicheren Radinfrastruktur müsse schneller vorangehen. Kommunen müssten finanziell besser unterstützt werden und bräuchten rechtlich mehr Entscheidungsfreiheit durch eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes. Der Nationale Radverkehrsplan 3.0 solle umgesetzt werden, auch das Sonderprogramm Stadt und Land wurde mehrfach lobend erwähnt.

Die Koalitionsparteien versicherten, dass sie weiter daran arbeiten, den Radverkehr im Land voranzubringen und die Oppositionsparteien forderten mehr Taten ein. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion wurde an den Verkehrsausschuss überwiesen.

ADFC: Lichtjahre von lückenlosen Netzen entfernt

Auch von den anvisierten lückenlosen Radwegenetzen sei Deutschland noch Lichtjahre entfernt und der Ausbau der Radinfrastruktur komme kaum voran, so ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider. „Nicht einmal 50 Kilometer Radschnellwege gibt es, gebraucht werden nach unserer Schätzung mindestens 2.000. Es fehlen zehntausende Kilometer Alltagsradwege in den Kommunen und rund 1,5 Millionen Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen“, sagte sie.

Es gebe weiterhin keine einladenden Bedingungen zum Radfahren und so bleibe das Radfahren in Deutschland auch im zweiten Amtsjahr von Bundesverkehrsminister Volker Wissing eine Mutprobe, so Schneider.

Massiv verfehlte Klimaziele

„Angesichts der massiv verfehlten Klimaziele und der riesigen Platzprobleme im Verkehr müssen völlig neue Ziele als gleichrangig im StVG festgeschrieben werden – nämlich der Klimaschutz und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. So steht es auch im NRVP, aber der Minister tut es nicht. Wissings Fahrradland krankt vor allem am Unwillen, das überholte Straßenverkehrsgesetz verkehrswendetauglich zu reformieren“, sagte Ann-Kathrin Schneider.   

Schon bei Verabschiedung des Nationalen Radverkehrsplans Mitte 2021 hatte der ADFC kritisiert, dass dem Plan quantifizierte Ziele für den Modal Shift – Verlagerung von Autofahrten auf das Fahrrad – fehlten. Des Weiteren fehlen ein Umsetzungsplan mit Zahlen zum aktuellen Ausbaustand der Radinfrastruktur sowie Zielzahlen. Die Bundesregierung sagt zwar, dass sie „lückenlose Radwegenetze“ will, aber nicht, was das eigentlich ist, wo wie viele Kilometer fehlen und welche Ausbauprojekte prioritär sind.

Konkrete Ziele fehlen

Die politische Bundesgeschäftsführerin des ADFC, Ann-Kathrin Schneider, sagte: „Die Union kritisiert zu Recht, dass die Pläne der Bundesregierung zur Fahrradförderung denkbar unkonkret sind. Und sie fordert zu Recht ein Gesetz zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans, die Weiterentwicklung des Straßenverkehrsgesetzes, eine verbindliche Bedarfsplanung, die Festlegung messbarer Ziele für den Ausbau der Radinfrastruktur und eine gesetzlich gesicherte langfristige Finanzierung.“

Der ADFC fordert die Planungsbeschleunigung für Radinfrastrukturprojekte. Planungsverfahren müssen verkürzt, Förderverfahren vereinfacht werden. Das aktuelle StVG zwingt Kommunen dazu, die Einrichtung von Radwegen und Radfahrstreifen aufwändig zu begründen und behindert damit die Arbeit der Planerinnen und Planer, von denen es ohnehin schon viel zu wenige gibt.

Mehr Tempo bei Reform und beim Ausbau ist notwendig

Auch durch die Reform des Straßenverkehrsgesetzes lässt sich der Bau von Radwegen beschleunigen, wenn die Paragraphen 1 und 6 des Straßenverkehrsgesetzes um die Ziele des Klimaschutzes und der städtebaulichen Entwicklung ergänzt werden und diese als gleichrangig ins Gesetz integriert werden.

Wie die CDU fordert auch der ADFC, mehr Tempo bei der Reform des Straßenverkehrsgesetzes und mehr Tempo beim Ausbau der Radwege in Deutschland.

aktualisiert am 9.2.2023


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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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