Fahrradfreundliche Neuplanung der Heeper Straße ist beschlossen

ADFC Bielefeld bleibt hartnäckig und hat Erfolg! Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt am 5. Mai 2020 einstimmig eine fahrradfreundliche Neuplanung der Heeper Straße zwischen Teutoburger Straße und Am Venn.

Plakat mit Text Wo ein Wille ist, ist auch ein Radweg!
Wo ein Wille ist, ist auch ein Radweg! © ADFC Düsseldorf / Dirk Schmidt

ADFC Bielefeld kritisierte ursprüngliche Planung mit Schutzstreifen

Seit vielen Jahren war geplant, die Heeper Straße umzubauen. In den Entwürfen des Amtes für Verkehr der Stadt Bielefeld war geplant, den Radverkehr teilweise auf sehr schmalen sogenannten Schutzstreifen zu verbannen. Schutzstreifen sind durch gestrichelte Linien am Rand abgegrenzte Streifen, die auf der Fahrbahn gemeinsam mit dem KFZ-Verkehr verlaufen. Sie bieten jedoch – anders als es der Name vielleicht verlauten lässt – durchaus keinen besonderen Schutz für den Radverkehr. Vielmehr zeigt die Praxis, dass Autofahrende die Radfahrenden auf solchen Streifen oft mit einem viel zu geringen Abstand überholen. An anderer Stelle sollten dann (immerhin) 1,85m breite Radfahrstreifen eingerichtet werden.

Radfahrstreifen dürfen im Unterschied zu Schutzstreifen vom KFZ-Verkehr nicht überfahren werden, und das neue Maß war auch etwas breiter als die zuvor geplanten Schutzstreifen. Dennoch sind bei einer Straße mit einer hohen Verkehrsbelastung wie der Heeper Straße 1,85m schmale Radfahrstreifen sicher nicht geeignet, Menschen zum Umstieg auf das Rad zu bewegen. Immerhin zählen zu den 1,85m auch noch der Rinnstein und der Markierungsstreifen zu der Breite mit hinzu, so dass netto noch viel weniger Platz verbleibt und nach wie vor in der Praxis KFZ mit geringem Abstand überholen.

Diese Planung war umso unverständlicher, als genügend Platz zur Verfügung stand, komfortable breite und baulich getrennte Radverkehrsanlagen anzulegen. Der ADFC trug seine Bedenken zunächst intern dem Amt für Verkehr erneut vor, fand jedoch kein Gehör, die Verwaltung legte dennoch ihre ungeeignete Planung der Politik vor und teilte uns mit, dass wir, wenn wir nicht einverstanden wären, müssten wir uns halt an die Politik wenden. Sie würden jedenfalls von sich aus keine Änderung mehr vornehmen.

Ausdauernde Lobbyarbeit bringt den Erfolg

Wir intervenierten daraufhin durch aufklärende Gespräche in der Politik, die der Verwaltung im Jahre 2019 auftrug, die Planung zu überarbeiten. Das Amt für Verkehr schaltete jedoch auf stur und versuchte, über die Finanzen die Politik unter Druck zu setzen. Fördermittel würden verfallen, wenn jetzt nicht sofort mit der Umsetzung dieser (schlechten) Planung begonnen würde. Dass der Umbau dieser Straße die nächsten 40 Jahre bestimmen würde, war der Verwaltung offenbar nicht so wichtig.

Erneut musste der ADFC Gespräche mit Mandatsträgern führen und nach langem Mühen gelang es, eine politische Mehrheit für die Neuplanung zu organisieren. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 05.05.2020 legte das Amt für Verkehr dann endlich eine radfahrfreundliche Planung vor. Der Radverkehr wird jetzt vom Autoverkehr getrennt, erhält 2 Meter Platz und einen zusätzlichen Sicherheitstrennstreifen zum Autoverkehr (siehe Abbildung unten).

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wurde die Planung dann sogar einstimmig verabschiedet, ein schöner Erfolg für den ADFC und besonders den Radverkehr in Bielefeld, bei dem sich Hartnäckigkeit ausgezahlt hat.

Natürlich dürfen bei dieser Planung nicht die Fehler aus den 1970er Jahren wiederholt werden, als viel zu enge Hochbordradwege geplant wurden, die schlechte Sichtbeziehungen zu Einmündungen, Grundstücksausfahrten und rechtsabbiegenden KFZ aufwiesen. Insgesamt ist die Neuplanung jedoch als großer Erfolg zu sehen. Einziger Wermutstropfen ist, dass der Baubeginn vermutlich erst im Jahre 2023 erfolgt.


https://bielefeld.adfc.de/neuigkeit/fahrradfreundliche-neuplanung-der-heeper-strasse-ist-beschlossen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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