23 Personal-Stellen und 45 Millionen Euro für den Radverkehr in Bielefeld

Das Umsetzungskonzept Radverkehr ist beschlossen! Wir freuen uns über deutlich mehr Geld, Personal und Power für den Radverkehr in Bielefeld.

24.6.2021: Bielefeld hat ein Umsetzungskonzept Radverkehr
Ein Meilenstein ist erreicht: Der Radt der Stadt Bielefeld hat am 24. Juni 2021 das Umsetzungskonzept Radverkehr beschlossen. © ADFC Bielefeld

Wir danken allen, die sich dafür jahrelang eingesetzt haben mit ihrer Arbeits- und Freizeit, ihrem Fach- und Erfahrungswissen, ihrer Orts- und Menschenkenntnis. Danke an die Verwaltung und alle engagierten Ratsparteien, Gruppen, Verbände und Bürger*innen.

27 Euro pro Einwohner*in und Jahr für Radverkehr

24. Juni 2021 hat Rat der Stadt Bielefeld beschlossen,

  • 23 neue Radverkehrs-Stellen ab dem Jahr 2022 einzurichten,

  • davon 17 Stellen bereits 2021.

Es ist geplant,

  • bis zum Jahr 2025 45 Millionen Euro in den Radverkehr zu investieren,

  • davon 3 Millionen Euro bereits in 2021.

  • Das sind im Schnitt 27 Euro pro Einwohner/in und Jahr.

Diese 27 Euro entsprechen übrigens fast exakt der Summe von knapp 30 Euro pro Bürger und Jahr für den Radverkehr, die Bielefelder/innen laut einer repräsentativen ADFC-Umfrage aus dem Jahr 2016 fordern.

Der Weg dahin war lang

Mit dem Beschluss „Umsetzungskonzept Radverkehr“ist jetzt der nächste wichtige Schritt getan, um eine komfortable und durchgehende Radfinfrastruktur herzustellen. Der Weg dahin war lang.

Schon 2008 fasst der Rat einen Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung, der zunächst wirkungslos blieb. Nach Kritik des ADFC und auch Unzufriedenheit in Politik und Verwaltung beschließt der Rat 2014 ein BYPAD-Verfahren, in dem die Situation des Radverkehrs und seiner Förderung in Bielefeld untersucht wird. Am Ende des BYPAD-Verfahrens bewerten alle Parteien, Stadtverwaltung, Beiräte, Wirtschafts-, Ärzte- und Verkehrsverbände einschließlich des ADFC den Radverkehr in Bielefeld einstimmig „schwach ausreichend“ und sie empfehlen einstimmig, ein Radverkehrskonzept zu erstellen. 2016 beauftragt der Rat die Verwaltung, dies bis 2018 zu tun und setzt das Gremium „Strategiegruppe Radverkehr“ (Mitglieder ähnlich BYPAD) ein. Von 2017 bis 2020 erarbeiten die Verwaltung und ein externes Büro das Konzept. Die Strategiegruppe Radverkehr begleitet den Prozess, diskutiert und bewertet die Zwischenschritte und steuert Vorschläge bei. Der ADFC als Mitglied der Strategiegruppe bringt sein Wissen über sicheres und komfortables Radfahren für alle von 8 bis 80 und seine präzise Ortskenntnis ein.

Am 18. Juni 2020 beschließt der Rat der Stadt Bielefeld das Radverkehrskonzept. Aber das ist wieder nur ein Zwischenschritt. Denn die Verwaltung braucht, um starten zu können, noch ein vom Rat beschlossenes Umsetzungskonzept. Ebenfalls am 18. Juni 2020 beschließt der Rat mit deutlicher Mehrheit (33:22 Stimmen), einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Radentscheid Bielefeld zu schließen, der fast 27.000 Stimmen für seine 11 Forderungen zur Radverkehrsförderung gesammelt hat. Die Vereinbarungen des Radentscheid-Vertrages fließen ein in das Umsetzungskonzept und sorgen dafür, dass schnell umzusetzende Maßnahmen wie z. B. Fahrradstraßen tatsächlich schnell angegangen werden.

Fachlich begründet und demokratisch legitimiert

Fazit: Die jetzt beschlossene Umsetzung des Radverkehrskonzeptes ist das Ergebnis eines langen fachlich begründeten und demokratisch legitimierten Prozesses. Dass er nötig ist, und dass alles so lange dauern muss, liegt nicht zuletzt daran, dass es jahrelang in Politik und Verwaltung nur Lippenbekenntnisse gab, etwas „für Radfahrer“ tun zu wollen, aber nichts Konkretes getan wurde. Das wird sich jetzt ändern dank entschlossener Politik, gestärkter Verwaltung und engagierter kompetenter Bürger*innen und Verbände.

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https://bielefeld.adfc.de/neuigkeit/23-personal-stellen-und-45-millionen-euro-fuer-den-radverkehr-in-bielefeld

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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