Aufkleber mit dem Text Mehr Platz fürs Rad

Der ADFC fordert: Mehr Platz fürs Rad. © ADFC / Deckbar

Stellungnahme von ADFC Bielefeld/GAFF/VCD OWL zum Bielefelder Radverkehrskonzept

ADFC Bielefeld, GAFF (Gruppe aktiver Fahrradfahrer und Fußgänger) und VCD OWL (Verkehrsclub Deutschland Ostwestfalen-Lippe) begrüßen das Radverkehrskonzept der Stadt Bielefeld, schlagen aber Verbesserungen vor.

Wichtige Beschlüsse für den Radverkehr im Juni 2020

Am 18. Juni 2020 hat der Rat der Stadt Bielefeld gleich vier wichtige Beschlüsse für den Radverkehr gefasst:

  1. Vertrag Stadt-Radentscheid – Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Bürgerbegehren „Radentscheid Bielefeld“
  2. Fahrradstaffel – Einrichtung einer Fahrradstaffel des Ordnungsamtes
  3. Radverkehrskonzept Bielefeld – Beschluss des Radverkehrskonzepts mit Zielnetzplan und Qualitätskriterien plus Auftrag an die Verwaltung, eine Umsetzungsstrategie zu entwickeln
  4. Regiopoles Radverkehrskonzept – Berücksichtigung des „Integrierten Radverkehrskonzeptes für die Regiopolregion Bielefeld“ bei künftigen kommunalen Verkehrsplanungen plus Auftrag an die Verwaltung, eine Umsetzungsstrategie zu entwickeln

Das Radverkehrskonzept der Stadt Bielefeld

Das Radverkehrskonzept der Stadt Bielefeld wurde vom Amt für Verkehr in Zusammenarbeit mit dem Aachener Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen entwickelt. Die Strategiegruppe Radverkehr – ein städtisches Gremium, in dem der ADFC Bielefeld Mitglied ist – hat die Entwicklung des Konzepts über zwei Jahre begleitet und diskutiert. Der ADFC hatte zweimal die Gelegenheit, wie die anderen Mitglieder der Strategiegruppe auch, Stellungnahmen abzugeben. Das Amt für Verkehr legte das Radverkehrskonzept zusammen mit den Stellungnahmen aus Januar 2020 und den Ergebnissen seiner Abwägung dem Rat der Stadt vor. Dieser beschloss das Radverkehrskonzept am 18. Juni 2020. Den Beschluss zum Radverkehrskonzept finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Bielefeld: Beschluss mit Anlagen  / Nachtragsvorlage 
Bericht und Zielnetzplan zum Radverkehrskonzept finden Sie auf der Website der Stadt Bielefeld.
Der Radentscheid Bielefeld hat den Maßnahmenkatalog des Radverkehrskonzeptes auf einer interaktiven Karte dargestellt.

 


Gemeinsame Stellungnahme von ADFC, GAFF und VCD zum Entwurf des Radverkehrskonzeptes (Januar 2020)

Im Dezember 2019 lag der vollständige Entwurf des Radverkehrskonzeptes für die Stadt Bielefeld vor mit

  • Qualitätsstandards für die einzelnen Routenkategorien
  • Hauptroutennetz/Netzplan
  • Maßnahmenkatalog

Die Mitglieder der Strategiegruppe wurden um allgemein gehaltene Stellungnahmen gebeten. Die drei Verbände ADFC Bielefeld, GAFF (Gruppe aktiver Fahrradfahrer und Fußgänger) und VCD OWL (Verkehrsclub Deutschland) gaben eine gemeinsame Stellungnahme ab.

Zusammenfassung der gemeinsamen Stellungnahme von ADFC, GAFF und VCD zum Entwurf des Radverkehrskonzeptes (Januar 2020):

„(1. Allgemeine Einschätzung) Wir begrüßen das Konzept insgesamt, halten aber in einigen Punkten Änderungen oder Ergänzungen für erforderlich. Radfahren in Bielefeld muss sicherer und attraktiver werden, um den Radverkehrsanteil zu steigern. Dabei sind vor allem die Bedürfnisse der Menschen zu beachten, die bisher kaum oder gar nicht Fahrrad fahren. Sie sind die eigentliche Zielgruppe aller angestrebten Verbesserungen. Grundsätzlich stimmen wir mit dem vorliegenden Konzept darin überein, dass

  • in Bielefeld in kurzer Zeit ein zusammenhängendes, sicheres und attraktives Radroutennetz geschaffen werden muss,
  • dass dadurch der Fußverkehr nicht bedrängt oder verdrängt werden darf,
  • dass die notwendigen Entscheidungen über den Ausbau der wichtigsten Radfahrstrecken auf gesamtstädtischer Ebene (statt auf Bezirksebene) getroffen werden müssen.

(2. Routenkategorien und Standards) Die im Konzept festgelegten Routenkategorien und die damit verknüpften Standards für Ausbau und Unterhaltung der Routen sowie für die Steuerung der sonstigen Verkehre an Radrouten sind ein wichtiges und wirksames Planungsinstrument. Diesen Festlegungen stimmen wir grundsätzlich zu.

  • Wir fordern ein, dass die Standards verbindlich festgeschrieben werden (keine „sollte“-, „wenn möglich“- oder ähnliche Formulierungen).
  • Wir kritisieren einzelne vorgeschlagene Standards. Insbesondere lehnen wir „Schutzstreifen“ und generell reine Markierungslösungen an Radhauptrouten als unzureichend ab.1 Stattdessen müssen Radfahrerinnen und Radfahrer (mindestens) auf den Hauptrouten auf Radfahrstreifen bzw. Radwegen geführt werden, auf denen sie durch bauliche Maßnahmen wirksam geschützt sind.
  • Die Standards für Hauptrouten, die ausnahmsweise in Grünzügen verlaufen, und für Fahrradstraßen sind bisher nicht klar genug. Wir machen konkrete Vorschläge für solche Standards.

(3. Hauptroutennetz/Netzplan) Das vorgeschlagene Hauptroutennetz ist für die meisten Alltagsfahrten in Bielefeld insgesamt gut geeignet. Dies gilt insbesondere auch für die unverzichtbare Hauptroute entlang der Artur-Ladebeck-Straße (Teuto-Querung).

  • Der Verlegung von Hauptrouten in Grünzüge stimmen wir nur unter bestimmten Bedingungen zu.
  • Wir kritisieren die mangelhafte Anbindung von Universität und Fachhochschule (Campus Nord) und fordern, die Hauptstraße in Brackwede in die Hauptroutenkategorie 1 einzuordnen.
  • Wir kritisieren, dass in der Zielnetzplanung und im Hauptroutennetz Fahrradpendler*innen und Fahrrad-Lastenverkehr zu und von den meisten Gewerbegebieten unzureichend berücksichtigt sind.

(4. Kreuzungen/Knoten) Wir stimmen mit Nachdruck der Einschätzung zu, dass an Kreuzungen und Einmündungen oder sonstigen Knotenpunkten die Radroutenführung sicher, eindeutig und einfach sein muss. Im einzelnen erkennen wir jedoch Defizite in den Vorschlägen zur Umsetzung dieser Grundsätze. Deshalb kritisieren wir für Kreuzungen und Knoten:

  • freie Rechtsabbiegespuren (für den Pkw/Lkw-Verkehr),
  • Radstreifen in Mittellage oder Mischungen mit dem übrigen Verkehr,
  • direktes Linksabbiegen der Radfahrenden,
  • geradlinige Führungen über Kreuzungen.
  • Wir begrüßen dagegen ausdrücklich den Vorschlag, geradeausfahrende Radfahrer*innen mit Hilfe von Ampelschaltungen vor rechtsabbiegendem motorisierten Verkehr zu schützen.

(5. Abstellanlagen) Wir setzen uns mit Details des Bedarfs an Fahrradabstellanlagen auseinander.

(6. Maßnahmen für Radfahr-Kompetenz) Wir ergänzen die Maßnahmen zur Radfahrkompetenz: Es sollen Fahrradübungsplätze und -spielplätze eingerichtet werden.

(7. Prioritätensetzung) Wir betonen erneut die Notwendigkeit, das Radroutennetz nicht allein durch Markierungen und/oder Beschilderungen zu erstellen, sondern durch weitere (bauliche oder andere) Maßnahmen für die Sicherheit, Sichtbarkeit und Attraktivität der Routen zu sorgen.

(8. Zuständigkeiten in Politik und Verwaltung) Wir weisen auf weitere Punkte hin, die von Politik und Verwaltung beachtet werden müssen. Dies gilt zum einen für die Standards für Radnebenrouten, für deren Planung und Ausbau der Verwaltung und den Bezirksvertretungen verbindliche Vorgaben gemacht werden müssen. Zum anderen müssen städtische Ämter und Betriebe in den Blick nehmen, wie ihr Handeln den Radverkehr auch über Planung und Ausbau des Radnetzes hinaus beeinflusst, beispielsweise durch die Einrichtung und den Abbau von Baustellen oder durch die Erteilung von Sondergenehmigungen. Hierzu müssen im einzelnen radverkehrsförderliche Richtlinien erarbeitet werden. Ein besonderes Anliegen ist uns die kontinuierliche Überwachung und Ahndung von Falschparkern auf Radwegen.

(9. Finanzbedarf) Wir korrigieren die Berechnung des Finanzbedarfs.

(10. Schlusswort) Wir betonen noch einmal unsere grundsätzliche Zustimmung zum vorliegenden Konzept und unsere Übereinstimmung in den Zielsetzungen.“

Die gesamte Stellungnahme von ADFC Bielefeld, GAFF und VCD OWL können Sie in dem PDF im blauen Kasten lesen.


Stellungnahme des ADFC Bielefeld zum Entwurf des Zielnetzplans des Radverkehrskonzeptes (Januar 2019)  

Bereits im Dezember 2018 lag ein erster Entwurf für ein Routennetz/Zielnetzplan vor. Dazu nahm der ADFC Bielefeld im Januar 2019 folgendermaßen Stellung:

„Wir halten das vorgeschlagene Netz aus Haupt- und Nebenrouten im wesentlichen für sinnvoll. Grundsätzlich stimmen wir auch der Entscheidung zu, Rad-Hauptrouten an den topografisch günstigen Hauptverkehrsstraßen entlang zu legen. Beispiele:

  • Speziell die Hauptroute an der Artur-Ladebeck-Strasse hält er für unverzichtbar, um eine sichere Verbindung zwischen dem Süden und Norden Bielefelds zu schaffen mit der einzig möglichen topografisch günstigen Wegführung.
  • Die zweite vorgesehene Teuto-Querung, die Lämershagener Straße, wird – wenn sie zu einer Hauptroute ausgebaut sein wird – eine wesentliche Verbesserung für die Verbindung Sennestadt—Bielefelder Osten bringen.

Im Einzelfall kann – wie vorgeschlagen – eine Hauptrouten-Führung abseits von Hauptstraßen sinnvoll sein, wenn dadurch Ziele besser angebunden werden oder eine topografisch günstige Routenführung erreicht wird. Beispiele:

  • Bullerbachtal in Sennestadt.
  • Grünzugweg zwischen Schloßhofstraße und Wertherstraße.“

Der ADFC hat im Januar 2019 mehrere Änderungen und Ergänzungen zum Zielnetzplan vorgeschlagen. Einige dieser Vorschläge wurden in den endgültigen Entwurf übernommen. Andere wurden nicht berücksichtigt.

Von den Anregungen des ADFC Bielefeld wurden übernommen:

  • Zusätzliche Hauptroute Kategorie 2 zum Haltepunkt Windelsbleiche
  • Zusätzliche Hauptroute Kat. 1 auf Osnabrücker Straße und zusätzliche Hauptroute Kat. 2 auf Carl-Severing-Straße—Lange Breede.
  • Umbau der Kreuzung „Café Sport“ in Quelle
  • Verbindung Innenstadt—Universität wird weiter entwickelt
  • Zusätzlicher Hauptroutenabschnitt Kat. 2 auf Babenhauser Straße (Schröttinghauser Straße bis Puntheide)
  • Salzufler Straße mit Anschluss an Eckendorfer Straße Richtung Schuckenbaum/Leopoldshöhe als Hauptroute Kat. 1 (statt Kat. 2)
  • Anbindung des Zentrums von Baumheide (Freizeitzentrum, Geschäftszentrum) mit Hauptroute Kat. 1
  • Ehlentruper Weg Hauptroute Kat. 1 (statt Kat. 2)
  • Zusätzliche Hauptroute Kat. 1 auf Arndtstraße
  • Zu der vom ADFC kritisierten unzureichenden Anbindung der Universität Bielefeld hat das Amt für Verkehr eine Überarbeitung des Netzplans in Aussicht gestellt.
  • Der ADFC geht davon aus, dass auch das Hauptroutennetz (wie vom ADFC gefordert und auch bereits für das Freizeitroutennetz umgesetzt) über den beschrankten Bahnübergang Am Strebkamp führt (statt über den nicht signalisierten und nicht beschrankten Übergang Meisenstraße), auch wenn diese Änderung noch nicht im Netzplan nachvollzogen wurde.

Folgende Routen fehlen aus ADFC-Bielefeld-Sicht weiterhin:

  • Im Bielefelder Süden fehlt eine Hauptroute ab Friedrichsdorfer Straße nach Osten bis Heideblümchen; ein möglicher Verlauf wäre: (Von Südwest: An der Windflöte—Postheide / Von Nordwest: Postheide)—Niederheide—Buschkampstraße—Krackser Straße—Sender Straße.
  • Der Campus Nord ist nur mit einer Freizeitroute angebunden; eine höherwertige Anbindung mit einer Hauptroute fehlt.
  • Wichtige Ziele wie Johanneskrankenhaus und Industriegebiet Miele/Stadtwerke werden nicht angebunden.

Verwandte Themen

Pip Cozens, Michael Schem und Claudia Böhm mit dem Vertrag des Radentscheids mit der Stadt Bielefeld.

Radentscheid mit ADFC-Power

Der ADFC Bielefeld unterstützt den Radentscheid Bielefeld von Beginn an. Hier erfahrt ihr, wie Radentscheid und ADFC…

Radfahrende, Autos und Bus

Repräsentative Umfrage in Bielefeld mit überraschendem Ergebnis

Eine bundesweit bisher einmalige Umfrage in Bielefeld zeigt: Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von der lokalen…

Das Lastend des ADFC Bielefeld

Freies ADFC-Lastenrad

Der ADFC Bielefeld stellt sein Lasten-Pedelec öffentlich zur Verfügung.

Mit dem Rad zur Arbeit

Der Grundgedanke der Aktion war einfach: Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, tut etwas für seine Gesundheit und schont die…

Titelblatt des Fahrrad-Stadtplans Bielefeld

Fahrrad-Stadtplan Bielefeld

Der Fahrrad-Stadtplan Bielefeld ist gemacht für tägliche Fahrten und Ausflüge im Stadtgebiet. Er zeigt Straßennamen,…

Radfahrende auf einer Pop-Up-Bikelane

Geschützte Radstreifen für ein attraktives Bielefeld

Städte mit viel und zu schnellem Autoverkehr sind unattraktiv – sowohl für Konsumenten, als auch für den Radverkehr. Der…

https://bielefeld.adfc.de/artikel/stellungnahmen-zum-bielefelder-radverkehrskonzept

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt